(28.11.18) Die sogenannten Übertragungsanlagen können altersunabhängig zusätzlich zu anderen Hörhilfen oder einem Cochlea-Implantat verordnet werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) mit kürzlich in Kraft getretenen Beschluss klargestellt. Übertragungsanlagen sind Hilfsmittel, die die von einem externen Mikrofon aufgenommenen Signale auf ein angekoppeltes Hörgerät übertragen, wodurch das Verstehen erleichtert wird.
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