(17.07.12) Der Bundestag hat in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause das "Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" (AMG-Novelle) beschlossen. Danach wird es keine Aufweichung der Regelungen zur Nutzenbewertung neuer Medikamente, die im Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) verankert sind, geben. Allerdings bekommen Pharmafirmen, deren Produkte innerhalb der Einführungsphase des AMNOG aufgrund unvollständiger Unterlagen keinen Zusatznutzen belegen konnten, eine zweite Chance bei der Nutzenbewertung eingeräumt.
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