(17.07.12) Die Bundesregierung will das Rettungsassistentengesetz von 1989 durch ein neues "Notfallsanitätergesetz" ersetzen. Nach dem dazu im Mai 2012 vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Gesetzentwurf soll die Ausbildung von zwei auf drei Jahre verlängert werden und mit einer staatlichen Prüfung abschließen. Der praktische Teil der Ausbildung soll an Lehrrettungswachen oder geeigneten Krankenhäusern erfolgen, der theoretische in anerkannten staatlichen Schulen.
↧