(18.04.13) Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nimmt langsam Gestalt an. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Ende März die Erstfassung der entsprechenden Richtlinie beschlossen. Sie legt unter anderem fest, wer berechtigt ist, an der ASV teilzunehmen und welche personelle Anforderungen dabei gelten. Außerdem nennt die Richtlinie die Indikationen, mit denen die ASV starten soll.
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