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Gesetz stärkt Nutzenbewertung des Bestandmarktes

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(24.04.13) Die Bundesregierung will künftig rechtliche Schritte gegen die Bewertungen von Arzneimitteln aus dem Bestandsmarkt ausschließen. Den entsprechenden Entwurf eines "Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" hat das Kabinett Mitte April gebilligt. Mit dem Gesetz sollen außerdem bestehende Dopingvorschriften verschärft sowie deutsches Recht an europäische Richtlinien zur Arzneimittelsicherheit angepasst werden.

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