(16.05.13) Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) darf Medikamente die bereits zugelassen und auf dem Markt sind, einer Nutzenbewertung unterziehen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) wies eine Klage des Pharmakonzerns Novartis ab, dass vor Gericht die Nutzenbewertung von zwei Diabetes-Medikament (Gliptinen) stoppen wollte. Es handelt sich um das erste Prüfverfahren von Präparaten aus dem sogenannten Bestandsmarkt.
↧