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Bund und Länder erhalten bei Organspende Stimmrecht

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(23.08.13) Seit August 2013 hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) eine neue Satzung. Wesentliche Neuerung: Bund und Länder können nun in den DSO-Gremien mitreden. Damit soll die Stiftung einen stärker öffentlich-rechtlichen Charakter erhalten. Hintergrund der Satzungsänderung ist die Debatte um mehr staatliche Kontrollen bei der Organspende, um Manipulationen vorzubeugen.

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