(03.12.13) Für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in den Gesundheitsberufen gibt es jetzt konkrete Vorgaben. Die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die vom 1. Januar 2014 an insbesondere für Ärzte, Apotheker, Krankenpfleger und Physiotherapeuten aus Nicht-EU-Staaten gilt, sieht mündliche Eignungs- und Kenntnisprüfungen oder den Besuch von Anpassungslehrgängen vor.
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