(18.02.14) Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Die Änderungen betreffen die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Lebendspendern von Organen oder Geweben und Bewertungsmaßstäbe für schwangere Arbeitslose.
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