(26.02.14) Patienten mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle können künftig in Kliniken und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgt werden. Mit seinem Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) nun die dazu notwendigen gesetzlichen Vorgaben für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) konkretisiert.
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