(27.02.14) Mit den 2013 geänderten Regelungen zur Abrechnungsprüfung soll nun ein Bundesschlichtungsausschuss Grundsatzentscheidungen zu Abrechnungsfragen treffen und damit die Sozialgerichte entlasten. Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben Mitte Februar 2014 eine entsprechende Vereinbarung einvernehmlich getroffen.
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