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Alkoholentwöhnungsmittel bedingt verordnungsfähig

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(05.03.14) Medikamente zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit können in Zukunft unter bestimmten weiteren Voraussetzungen zu Lasten der Krankenkassen verschrieben werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschlossen. Konkret geht es um Arzneimittel, die helfen, den Alkoholkonsum von Abhängigen zu verringern.

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