(12.03.14) Bei der Tätigkeit einer Fachkrankenpflegekraft in einem Krankenhaus ist grundsätzlich von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auszugehen. Das gilt auch, wenn die Pflegekraft eine freiberufliche Honorartätigkeit mit der Klinik vereinbart.
Das hat nun das Sozialgericht Dortmund entschieden.
↧