(14.03.14) Pflegebedürftige, die in stationären Pflegeeinrichtungen leben, erhalten künftig eine bessere zahnmedizinische Versorgung. Der Zahnarzt betreut dann die Patienten direkt vor Ort, die nicht mehr selbst eine Praxis aufsuchen können. Die Rahmenvereinbarung tritt zum 1. April 2014 in Kraft.
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