(11.04.14) Ab dem 1. April 2014 gelten für das Gutachterwesen in der zahnmedizinischen Versorgung für alle Kassenarten die gleichen Regelungen. Das haben jetzt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband vereinbart. Bislang hatten die Primär- und Ersatzkassen getrennte Vereinbarungen zur Begutachtung, die zusammengeführt wurden und Bestandteil des Bundesmantelvertrags Zahnärzte sind.
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