(14.03.14) Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist gestartet. Eine neue Vereinbarung auf Bundesebene enthält nun Regelungen zum Abrechnungsverfahren, zur Teamnummer, zum ASV-Verzeichnis, zur ASV-Servicestelle und zur Kennzeichnung der Vordrucke. Sie ist bereits in Kraft getreten und gilt für alle Leistungen, die ab dem zweiten Quartal 2014 im Rahmen der ASV erbracht werden.
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