(12.08.14) Drei Arzneimittel können künftig über ihre eigentlichen Anwendungsgebiete hinaus zur Behandlung weiterer Krankheiten verschrieben werden. Konkret hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschlossen, dass die Medikamente Lamotrigin, Cisplatin in Kombination mit Gemcitabin sowie Immunglobulinhaltige Arzneimittel zur intravenösen Anwendung (IVIG) jeweils eine neue Indikation erhalten, in der sie zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden können.
↧