(13.08.14) Krankenhausärzte dürfen ihren Patienten künftig für bis zu fünf Arbeitstage nach ihrer Klinikentlassung häusliche Krankenpflege verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat eine entsprechende Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) beschlossen.
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