(14.04.15) Der Streit über die Haftung für mangelhafte Silikonimplantate geht weiter. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe legte jetzt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine Klage zur Entscheidung vor, mit der eine Frau vom TÜV Rheinland 40.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Der Frau wurden Brustimplantate aus minderwertigem Industriesilikon eingesetzt. Der TÜV Rheinland hatte die Implantate zertifiziert.
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