(11.05.15) Der Deutsche Ethikrat hält einstimmig an der Hirntod-Diagnose als Voraussetzung für eine Organentnahme nach dem Tod fest. Die Mehrheit des Gremiums sei der Ansicht, dass der Hirntod im Gegensatz zum Herzstillstand nach dem Stand der derzeitigen Erkenntnisse "ein sicheres Todeszeichen ist", heißt es in einer Unterrichtung des Ethikrates an den Bundestag.
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