(22.02.11) Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am 17. Februar 2011 beschlossen, dass er bis zur grundsätzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg seine im Juni 2010 getroffene Erhöhung einer Mindestbehandlungsfallzahl bei der Versorgung Früh- und Neugeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm weiterhin außer Vollzug setzt.
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