(27.04.11) Krankenhäuser können künftig Kinder mit angeborenen und erworbenen Herz-Kreislauferkrankungen auch ambulant behandeln. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) entschieden. In seinem Beschluss, der am 22. April 2011 in Kraft getreten ist, hat der GBA die entsprechenden Einzelheiten zu Krankheitsbildern und Behandlungsverlauf sowie die Anforderungen festgelegt, die Krankenhäuser erfüllen müssen, um solche ambulanten Behandlungen anbieten zu dürfen.
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