(31.07.15) Mit dem aktuelle vorliegenden Gesetzesentwurf zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) soll die soziale Pflegeversicherung grundlegend modernisiert werden. Dabei werden inhaltlich drei große Linien verfolgt. Unter anderem soll der Pflegebedarf nicht mehr in drei Stufen, sondern differenziert in fünf Pflegegraden erfasst werden. Auch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll eine Wirkung auf die effiziente Ausgestaltung der Pflegedokumentation oder bei der Qualitätsmessung und -entwicklung entfalten. Mehr dazu steht im aktuellen "Pflege-Kompakt".
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