(15.01.16) Die Schiedsstelle Qualitätssicherung Pflege hat die Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA) Ende 2015 neu festgesetzt. Sie ist bereits in Kraft. Neu geregelt ist vor allem das Stichprobenverfahren. Die neuen Regelungen gelten für Prüfungen, die ab 1. Januar 2017 erfolgen. Für alle Prüfungen, die bis zum 31. Dezember 2016 stattfinden, gilt die bisherige Fassung mit einer Anpassung.
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