(09.03.16) Ab 1. April 2016 kann jeder Vertragsarzt eine medizinische Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Der bisher notwendige Nachweis einer rehabilitationsmedizinischen Qualifikation ist dann nicht mehr notwendig. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschlossen und die Rehabilitations-Richtlinie entsprechend geändert. Gleichzeitig hat der GBA das Verordnungsverfahren vereinfacht.
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