(21.03.16) Klinikärzte können ihre Patienten jetzt für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen nach dem stationären Aufenthalt häusliche Krankenpflege, Heil-, Hilfsmittel und Soziotherapie verordnen sowie die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Zudem ist im Krankenhaus eine Verordnung von Arzneimitteln möglich. Hintergrund ist die Umsetzung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) mit neuen Regelungen zum Entlassmanagement von Krankenhäusern. Die entsprechenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) traten am 17. März in Kraft.
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