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Befristete Beschlüsse mit Auflagen für Orphan Drugs

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(31.03.16) Der GBA hat drei Nutzenbewertungsbeschlüsse in Bezug auf Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten befristet und mit Auflagen versehen: Das Gremium stufte den Zusatznutzen der Wirkstoffe Sebelipase alfa, Asfotase alfa und Idebenon aufgrund der schwachen Evidenz als nicht quantifizierbar ein. Der GBA erteilte deshalb die Auflage, dass Behandlungsdaten aus Deutschland möglichst vollständig zu erheben und vorzulegen sind.

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