(12.07.16) Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum Dritten Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Gegenüber dem Referentenentwurf ist die neue Fassung um Regelungen zur Bekämpfung von Betrug in der Pflege ergänzt worden. Zudem greift er Pauschalregelungen für die Pflege von Menschen mit Behinderungen aus dem Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes auf.
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