(20.06.13) Künftig gelten in teilstationären Einrichtungen die gleichen Anforderungen und Qualifikationsvoraussetzungen für zusätzliche Betreuungskräfte wie in vollstationären Einrichtungen. Das hat der GKV-Spitzenverband mit der Anpassung der Betreuungskräfte-Richtlinien umgesetzt, die jetzt das Bundesgesundheitsministerium genehmigt hat. Seit Jahresanfang können mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz neben vollstationären auch teilstationäre Pflegeeinrichtungen für die zusätzlichen Pflegehelfer einen Vergütungszuschlag erhalten.
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