(20.11.13) Eine neue Vereinbarung zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist in Kraft getreten. Als Bestandteil des Bundesmantelvertrages Ärzte regelt sie die Anwendung und Verwendung der eGK in der Arztpraxis und legt ihre Inhalte fest. Die eGK wird zum 1. Januar 2014 die bisherige Krankenversichertenkarte ablösen, die zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit verliert.
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