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Krankenhäuser müssen Mengenvereinbarungen offenlegen

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(21.03.14) Krankenhäuser müssen erstmals für das Berichtsjahr 2013 offenlegen, ob sie mit ihren leitenden Ärzten Mengenvereinbarungen getroffen haben. Das hat der Gemeinsame Bundesauschuss (GBA) beschlossen. Die Informationen über Inhalte der sogenannten Chefarztverträge sollen in den Krankenhaus-Vergleichsportalen, zum Beispiel im AOK-Krankenhausnavigator, veröffentlicht werden. "Falls Krankenhäuser für die Durchführung von Operationen, Eingriffen oder Leistungen finanzielle Anreize setzen, muss dies zukünftig im jährlichen Qualitätsbericht angegeben werden", heißt es dazu in der Presseinfo des GBA.

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