(20.11.14) Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) verstößt nach einem Gerichtsurteil nicht gegen das Recht der Bürger auf den Schutz der persönlichen Daten. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel beschlossen. Die Richter sahen keinen Verstoß gegen die Verfassungsgrundsätze.
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