(21.11.14) Städte und Kreise dürfen ihre finanziell angeschlagenen Kliniken weiterhin mit Zuschüssen unterstützen und Verluste ausgleichen. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies jetzt in einem Musterverfahren eine Klage des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw ab. Die bisherige Praxis verstoße nicht gegen EU-Recht und das Wettbewerbsrecht, urteilte das Gericht.
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