(11.12.14) Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2015 vereinbart. Der Zuschlag beträgt 1,13 Euro pro Fall. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser 0,91 Euro und auf die Finanzierung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) 0,22 Euro.
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