(11.12.14) Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die Vereinbarung zur Bestimmung von besonderen Einrichtungen für das Jahr 2015 bereitgestellt. Die Vereinbarung wird jährlich von den Vertragsparteien auf Bundesebene angepasst und regelt welche Leistungen vergütet werden.
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